Mittwoch, 8. Februar 2012

BGH-Urteil zu Steuerbetrügern

Der BGH hat ein Urteil kassiert, demnach Menschen, die über eine Million Euro hinterziehen, noch mit einer Bewährungsstrafe davongekommen sind. Jetzt ist das "nur noch" in Ausnahmefällen erlaubt.
Besonders nett daran ist, dass das eigentlich schon durch ein Urteil 2008 geregelt ist, die Gerichte aber nicht konsequent angewendet haben.
Getreu dem Lied "Empört Euch" von Konstantin Wecker, in dem er singt "[...]Gerichtlich sind sie eher nicht zu fassen,
denn die Gesetze sind für sie gemacht.[...]"

Die Frankfurter Rundschau hat das toll zusammengefasst: Eher spaziert ein Steuerhinterzieher mit einem Kamel durch ein Nadelöhr als ins Gefängnis.

Man muss sich aber auch diese wachsweiche Sache anschauen: "In Ausnahmefällen". Was soll denn das heißen? Wenn derjenige voll geständig ist? Ist ja normal bei so Sachen.
Bis 50.000 € gibts nur Geldstrafen und bis 100.000 € wird der Einzelfall geprüft.

Oh man. Überlegt euch mal das kurz im Vergleich zu anderen Delikten. Nehmen wir mal an, das würde man auch so mit Dieben machen, was im Grunde genommen das allerallergleiche ist. Da würde sich Diebstahl aber rentieren. Ein Schelm, wer jetzt denkt, dass das vielleicht auch wieder für den Steuerbetrug gilt...

Noch beknackter wirds, wenn man das mit der Straftat vergleicht, die in Deutschland am allerhärtesten bestraft wird, dem Schwarzfahren. Da kann man eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr erhalten. Da reden wir nur von ~ 2,40 € und von ca. 3,5% Schwarzfahrern in Deutschland, das ist mit dem Volkssport Steuerhinterziehung natürlich nicht vergleichbar! Die Strafe wird übrigens wirklich vollstreckt, im Gegensatz zu den reichen Steuerbetrügern.

Jaja, so gehen wir in Deutschland mit unseren Mitmenschen um. Aber vor dem Gesetz sind ja alle gleich, wenn sie genug Geld haben.

Piratenbucht

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